Ermittlungserfolg gegen organisierte Tätergruppe
Steiermark | Eine Sechsköpfige Tätergruppe steht im Verdacht, zwischen September 2024 und April 2025 zahlreiche Wohnhaus-Einschleichdiebstähle in der Steiermark und im Burgenland begangen zu haben – zwei Beschuldigte wurden bereits festgenommen und verurteilt.Die Kriminaldienstgruppen der Polizeiinspektion Feldbach und der Polizeiinspektion Jennersdorf führten monatelange Ermittlungen gegen eine sechsköpfige Tätergruppe aus dem Bettlermilieu. Der Gruppe wird die gewerbsmäßige Begehung von Wohnhaus-Einschleichdiebstählen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Straftaten richteten sich überwiegend gegen ältere Menschen.Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf rumänische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 50 Jahren sowie einen 52-jährigen ungarischen Staatsangehörigen, der vorwiegend als Chauffeur fungiert haben dürfte. Alle Beschuldigten sind bereits wegen Eigentumsdelikten in Österreich in Erscheinung getreten.Der Tätergruppe konnten im Zeitraum von September 2024 bis April 2025 insgesamt 15 Tathandlungen, darunter vier Versuche sowie ein versuchter Wohnhauseinbruch, in den Bezirken Südoststeiermark, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Leibnitz und Jennersdorf mit einer Gesamtschadenssumme von rund 46.300 Euro nachgewiesen werden. Die Täter reisten dabei nahezu täglich von Ungarn nach Österreich ein, um derartige Straftaten zu begehen.Die Beschuldigten verschafften sich unter anderem Zutritt zu Wohnhäusern, indem sie um Essen, Trinken oder Arbeit baten. Während einzelne Täter die Opfer ablenkten, durchsuchten Mittäter die Räumlichkeiten nach Bargeld und Wertgegenständen. In mehreren Fällen wurden die Täter jedoch von den Hausbesitzern überrascht und flüchteten.Festnahmen und Verurteilungen Ein 23-jähriger rumänischer Beschuldigter wurde im Mai 2025 in Deutschlandsberg auf frischer Tat betreten und festgenommen. Er zeigte sich geständig. Eine 47-jährige rumänische Beschuldigte wurde im Juni 2025 in Feldbach festgenommen, sie bestreitet die Vorwürfe. Die beiden Beschuldigten wurden nun rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe (davon sechs Monate unbedingt) bzw. 36 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.Nach den vier weiteren Mitgliedern der Tätergruppe wird aufgrund gerichtlicher Festnahmeanordnungen gefahndet.